Wird ein Arbeitnehmer im vertragslosen Ausland beschäftigt und handelt es sich bei der Beschäftigung um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen.[1] Bei der freiwilligen Rentenversicherung kann die Beitragshöhe selbst festgelegt werden.

Die Entscheidung, ob eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden soll, muss vor allem unter den Gesichtspunkten der bisher erworbenen Rentenansprüche und des Alters des Arbeitnehmers getroffen werden. Alternativ käme eine Rentenversicherung auf Antrag infrage.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge