Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich.[1] Um den richtigen Schutz zu erhalten, müssen eine Reihe von Dingen beachtet und im Vorfeld geklärt werden. Hierzu gehören vor allem Fragen zum Leistungsumfang (z. B.: Wo leistet die Versicherung? Wie lange leistet die Versicherung? Gibt es eine Befristung hinsichtlich der Aufenthaltsdauer? Bis zu welcher Schadenshöhe leistet die Versicherung?). Außerdem sind versicherungsrechtliche Fragen relevant, wie z. B.: Sind einzelne Berufsgruppen ausgeschlossen? Sind Familienangehörige mit abgesichert? Ist die Beitragshöhe vom Alter bzw. vom gesundheitlichen Zustand des Arbeitnehmers abhängig? Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten.

1.5.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Daher ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer langfristigen Laufzeit abzuschießen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch bei Rückkehr nach Deutschland weiterzahlt.

1.5.2 Gruppenversicherung

Bei einer Gruppenversicherung wird eine bestimmte Personengruppe in einem Vertrag zusammengefasst und gegen ein Risiko versichert. Diese Versicherung ist in der Regel für Unternehmen interessant, die häufig Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Es gibt sowohl Gruppenversicherungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgestaltet werden, als auch Gruppenversicherungen, die alle Arbeitnehmer in einer Versicherung zusammenfassen. Beide Arten haben Vor- und Nachteile. Gruppenversicherungen, die sehr viele ausländische Arbeitnehmer zusammenfassen, können nicht individuell auf einzelne Bedürfnisse zugeschnitten werden, sind jedoch in der Regel günstiger und die Beiträge sind stabiler.

1.5.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.

1.5.4 Vollversicherung

Bei der Krankheitsvollversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die ein Versicherter anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung auswählt.[1] Merkmal dieser Versicherung ist, dass sie nicht nur als Ergänzungsversicherung abgeschlossen wird. Bei der Vollversicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer Zuschläge bezahlen muss. Die Vollversicherung wird in der Regel bei Entsendung nur gewählt, wenn die vorherigen Versicherungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind.

1.5.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist die klassische Auslandskrankenversicherung bei Urlaubsaufenthalten. Auch bei der Reisekrankenversicherung gibt es verschiedene Formen und Tarife. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Aufenthalte abdecken, und Versicherungen für mehrmonatige bzw. mehrjährige Aufenthalte. Bei einer Reisekrankenversicherung muss darauf geachtet werden, dass diese auch für berufliche Auslandsaufenthalte gilt. Zudem muss bei diesen Versicherungen insbesondere der Leistungsumfang erfragt und beachtet werden.

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