Kurzbeschreibung

Dargestellt werden Unterbrechungstatbestände bei Entsendungen in Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit besteht. Neben den Unterbrechungstatbeständen wird auch die mögliche Dauer der Unterbrechung genannt.

Staaten mit Regelungen zur Unterbrechung

Regelung über das Abkommen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit verschiedenen Staaten Abkommen über Soziale Sicherheit geschlossen. Diese Abkommen sehen in der Regel Unterbrechungszeiträume vor, die für eine Entsendung unschädlich ist. Die Dauer der möglichen Unterbrechung variiert zwischen 2 und 12 Monaten. Zusätzlich gibt es in verschiedenen Abkommen die Regelung, dass die Zeiträume der Unterbrechung auf den Gesamtzeitraum der Entsendung angerechnet werden. Andere Abkommen wiederum beinhalten die Regelung, dass die Entsendung als unterbrochen gilt, wenn der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber für den restlichen Entsendezeitraum erneut entsandt wird.

Staaten ohne Regelung im Abkommen

Nicht mit allen Staaten wurden Regelungen zur Unterbrechung vereinbart. In diesen Fällen geht man davon aus, dass eine Unterbrechung vorliegt, wenn die Entsendung für einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten unterbrochen wurde.

Abkommensstaat Mögliche Unterbrechungsdauer Anrechnung auf Gesamtzeitraum Entsendung über anderen Arbeitgeber möglich
Albanien 12 Monate Nein Nein
Australien 2 Monate Ja Nein
Bosnien-Herzegowina 2 Monate Ja Nein
Brasilien 6 Monate Nein Nein
Chile 2 Monate Ja Nein
China 2 Monate Ja Nein
Indien 6 Monate Nein Nein
Israel 2 Monate Ja Nein
Japan 2 Monate Ja Nein
Kanada 2 Monate Ja Nein
Korea 2 Monate Ja Nein
Kosovo 2 Monate Ja Nein
Marokko 2 Monate Ja Nein
Moldau 12 Monate Ja Ja
Montenegro 2 Monate Ja Nein
Nordmazedonien 2 Monate Ja Nein
Philippinen 12 Monate Nein Ja
Quebec 12 Monate Ja Nein
Serbien 2 Monate Ja Nein
Türkei 2 Monate Ja Nein
Tunesien 2 Monate Ja Nein
Uruguay 12 Monate Nein Ja
Vereinigte Staaten 12 Monate Ja[1] Nein
[1] Sollte von Beginn an feststehen, dass eine Entsendung mit der Unterbrechung über den maximalen Entsendezeitraum hinausgeht, gelten die deutschen Rechtsvorschriften für die im Abkommen vereinbarte Zeitgrenze weiter. Lediglich im deutsch-amerikanischen Abkommen ist festgelegt, dass - sofern der Gesamtzeitraum von 5 Jahren überschritten wird - von Beginn an die amerikanischen Rechtsvorschriften gelten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge