Sind nicht alle Voraussetzungen für eine Entsendung gegeben, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für Ihren Arbeitnehmer dennoch die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten. Sollte vom Arbeitnehmer ein individuell begründetes Interesse bestehen, dass für ihn weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, können Sie mit dem Arbeitnehmer gemeinsam schriftlich einen Antrag auf Ausnahmevereinbarung beim GKV-Spitzenverband, DVKA stellen. Diesem Beitrag sollte eine Erklärung beigefügt werden, warum für den Arbeitnehmer weiter die deutschen Rechtsvorschriften gelten sollen.

Tipp
Anträge und Erklärungen von der Homepage abrufen
Bei einigen Staaten werden für den Antrag auf Ausnahmevereinbarung weitere Informationen benötigt. Damit Ihre Unterlagen vollständig sind, sollten Sie die auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA hinterlegten Anträge verwenden. Auch eine Erklärung für den Arbeitnehmer ist auf dieser Homepage hinterlegt.

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