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Einsatzort: | ................................... | |||
Abhängig vom Einsatzort und der Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters können sich andere rechtliche Konsequenzen ergeben. Ist der Mitarbeiter deutscher Staatsangerhöriger, gelten uneingeschränkt sowohl die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit als auch die jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit. In diesen Fällen ist eine weitere Prüfung an dieser Stelle nicht notwendig. | ||||
Einsatz des Mitarbeiters ist geplant in einem: | ||||
2.1 EU-, EWR-Staat oder der Schweiz | ||||
Die Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. | ||||
[ ] Belgien | [ ] Bulgarien | [ ] Estland | [ ] Finnland | [ ] Frankreich |
[ ] Griechenland | [ ] Irland | [ ] Italien | [ ] Kroatien | [ ] Lettland |
[ ] Litauen | [ ] Luxemburg | [ ] Malta | [ ] Niederlande | [ ] Österreich |
[ ] Polen | [ ] Portugal | [ ] Rumänien | [ ] Schweden | [ ] Slowakei |
[ ] Slowenien | [ ] Spanien | [ ] Tschechien | [ ] Ungarn | |
[ ] Zypern | ||||
weiter in Abschn. 3 | ||||
[ ] Vereinigtes Königreich | ||||
weiter in Abschn. 4 | ||||
[ ] Dänemark[1] | [ ] Island | [ ] Liechtenstein[2] | [ ] Norwegen | [ ] Schweiz[3] |
Hat der Mitarbeiter die Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR-Staates, der Schweiz? | ||||
[ ] ja, weiter in Abschn. 3 | ||||
[ ] nein, wenden Sie sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger | ||||
2.2 Abkommensstaat | ||||
[ ] Albanien[4] | [ ] Australien | [ ] Bosnien-Herzegowina | [ ] Chile | [ ] China |
[ ] Indien | [ ] Israel | [ ] Japan | [ ] Kanada | [ ] Korea |
[ ] Kosovo | [ ] Montenegro | [ ] Nordmazedonien | [ ] Philippinen | [ ] Ouebec |
[ ] Serbien | [ ] Türkei | [ ] Uruguay | [ ] USA | |
weiter in Abschn. 4 | ||||
[ ] Marokko | [ ] Tunesien | |||
Hat der Mitarbeiter die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. des Staates in dem er eingesetzt wird? | ||||
[ ] ja, weiter in Abschn. 5 | ||||
[ ] nein, weiter in Abschn. 6 | ||||
2.3 Sonstiges vertragsloses Ausland Wird das Land, in dem der Mitarbeiter eingesetzt wird, in Abschn. 2.1 oder 2.2 genannt? |
||||
[ ] ja, weiter in Abschn. 2.1 oder 2.2 | ||||
[ ] nein, weiter in Abschn. 7 |
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