Eine Entsendung ist auch möglich, wenn ein deutsches Unternehmen einen Mitarbeiter an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat verleiht.
Ein Leiharbeitnehmer wird in einem anderen Staat eingesetzt
Ein Unternehmen beschäftigt einen Leihmitarbeiter von einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher). Das deutsche Unternehmen nimmt einen Auftrag in Spanien an und entsendet neben 2 Mitarbeitern auch den Leihmitarbeiter. Eine Entsendung liegt vor, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. Zusätzlich muss die arbeitsrechtliche Anbindung zum Verleihunternehmen während der Entsendung weiter bestehen.
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