Eine Entsendung nach dem deutsch-philippinischen Abkommen liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus.
  • Die entsandte Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt.
  • Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat.
  • Die entsandte Person wird im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entsandt. Sie bleibt im Unternehmen eingegliedert, das Entgelt wird weiterhin vom entsendenden Unternehmen entrichtet und das Entgelt wird weiterhin vom entsendenden Unternehmen gezahlt, sofern die Entsendung die Dauer von 2 Monaten überschreitet.
  • Die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers entspricht dem Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers im Entsendestaat.
  • Die entsandte Person übt keine weitere Tätigkeit bei einem im Beschäftigungsstaat ansässigen Unternehmen aus.

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