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Kurzbeschreibung
Das EU-Recht erfasst alle Sozialversicherungszweige, die Sozialversicherungsabkommen dagegen meist nur einzelne Versicherungszweige. Die Übersicht enthält alle Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Es wird dargestellt, für welchen Sozialversicherungszweig das Abkommen gilt. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine Entsendung aus Deutschland (Ausstrahlung) oder nach Deutschland (Einstrahlung) handelt.
Wichtige Hinweise
Es handelt sich um die Anlage 3 des GR v. 18.03.2020-I zur versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmer.
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