Unterliegt eine in einem anderen Staat eingesetzte Person aufgrund einer Entsendung oder Ausnahmevereinbarung weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften, stellt sich die Frage, wie sich der Versicherungsschutz im Krankheitsfall gestaltet. In der Übersicht sind die Staaten, mit denen es Regelungen im Bereich der Krankenversicherung gibt, und die Bezeichnungen der Bescheinigungen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen aufgeführt.

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