Begriff

Ziel des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) ist, gemäß § 1 das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und zu verhindern, dass Frauen und Männer unterschiedlich vergütet werden.

Das Gesetz beinhaltet neben Berichtspflichten für Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten vor allem einen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern in Bezug auf das Entgelt vergleichbarer Kolleginnen oder Kollegen des anderen Geschlechts.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) v. 30.6.2017 (BGBl. 2017 I S. 2152). Das Gesetz ist am 6.7.2017 in Kraft getreten.

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