Vorbemerkungen

  1. Schichtführerinnen und Schichtführer sind Beschäftigte, denen die Verantwortung in der jeweiligen Schicht einer Leitstelle übertragen ist.
  2. Lagedienstleiterinnen und Lagedienstleiter sowie Schichtleiterinnen und Schichtleiter sind Beschäftigte, denen die Steuerung der Betriebsabläufe in dem gesamten Schichtbetrieb einer Leitstelle übertragen ist.

Entgeltgruppe 9a

Disponentinnen und Disponenten in Leitstellen mit der nach Landesrecht jeweils geforderten Qualifikation mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 9b

  1. Schichtführerinnen und Schichtführer.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Leitstellen.
  3. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Lagedienstleiterinnen oder Lagedienstleitern oder Schichtleiterinnen oder Schichtleitern.

Entgeltgruppe 9c

  1. Leiterinnen und Leiter von Leitstellen.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Leitstellen, denen mindestens zwölf Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  3. Lagedienstleiterinnen und Lagedienstleiter sowie Schichtleiterinnen und Schichtleiter.
  4. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Lagedienstleiterinnen oder Lagedienstleitern oder Schichtleiterinnen oder Schichtleitern, denen mindestens zwölf Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 10

  1. Leiterinnen und Leiter von Leitstellen, denen mindestens zwölf Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Leitstellen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  3. Lagedienstleiterinnen und Lagedienstleiter sowie Schichtleiterinnen und Schichtleiter, denen mindestens zwölf Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  4. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Lagedienstleiterinnen oder Lagedienstleitern oder Schichtleiterinnen oder Schichtleitern, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 11

  1. Leiterinnen und Leiter von Leitstellen, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Leitstellen, denen mindestens 25 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  3. Lagedienstleiterinnen und Lagedienstleiter sowie Schichtleiterinnen und Schichtleiter, denen mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  4. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Lagedienstleiterinnen oder Lagedienstleitern oder Schichtleiterinnen oder Schichtleitern, denen mindestens 25 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 12

  1. Leiterinnen und Leiter von Leitstellen, denen mindestens 25 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  2. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Leitstellen, denen mindestens 35 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
  3. Lagedienstleiterinnen und Lagedienstleiter sowie Schichtleiterinnen und Schichtleiter, denen mindestens 25 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 13

Leiterinnen und Leiter von Leitstellen, denen mindestens 35 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

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