Betriebsräte haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für ihre Betriebsratsarbeit[1] und für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.[2] Entsprechendes gilt für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], teilweise auch für Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten.[4]
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