Überblick

Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen Arbeit nicht geleistet wird und sich daher die Frage der Entgeltfortzahlung stellt. Auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Arbeitnehmer in Verzug – also im Annahmeverzug – befindet, hat er die Vergütung fortzuzahlen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Geregelt ist die Entgeltfortzahlung bei Annahmeverzug in § 615 BGB und § 11 KSchG.

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