In der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Entgelt der Versicherten Teil der Berechnungsgrundlage für den Beitrag des Arbeitsgebers (§153 SGB VII). Der Arbeitgeber meldet das beitragspflichtige Entgelt im Lohnnachweis zur Unfallversicherung. Die Beitragspflicht des Entgelts richtet sich nach den §§ 14 und 17 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Hinweis

Die Tabelle wurde herausgegeben von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.)

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