In der betrieblichen Praxis setzt sich das Entgelt im Regelfall aus mehreren Bestandteilen zusammen. Üblicherweise ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Entgelt im Arbeitsvertrag geregelt[1], darüber hinaus finden sich Regelungen in den anzuwendenden Tarifverträgen. Ansprüche auf Entgelt bzw. Entgeltbestandteile können sich auch aus einer Gesamtzusage des Arbeitgebers, einer betrieblichen Übung sowie aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Bei fehlender oder unwirksamer Vergütungsvereinbarung ist § 612 BGB zu beachten, der u. a. Bestimmungen über die Höhe der Vergütung trifft. Unter bestimmten Bedingungen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitsentgelt, ohne hierfür eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen. Die Entgeltzahlung ist Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers.

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