Kurzbeschreibung

Musterschreiben für die Ablehnung einer arbeitnehmerseitig beantragten Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit.

Vorbemerkung

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (für ab 1.9.2021 geborene Kinder) bzw. 30 Wochenstunden (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder) beim eigenen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbstständige Erwerbstätigkeit zulässig (§ 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und ElternzeitgesetzBEEG). In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es der Zustimmung des (eigenen) Arbeitgebers.

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen einigen. § 15 Abs. 5 BEEG sieht einen obligatorischen Einigungsversuch jedenfalls für die Arbeitszeitreduzierung beim eigenen Arbeitgeber vor. In Unternehmen mit mehr 15 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer nach näherer Maßgabe von § 15 Abs. 7 BEEG einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, der nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich und fristgebunden abgelehnt werden kann. Den Teilzeitantrag kann der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen schriftlich ablehnen, bei einer Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes innerhalb von 8 Wochen.

Arbeitgeber, die dem Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, müssen ihre Ablehnungsentscheidung schriftlich begründen (§ 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG). Aus der Begründung muss hervorgehen, welche dringenden betrieblichen Gründe dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit entgegenstehen. Diese können etwa vorliegen, wenn der Arbeitsplatz nicht teilbar ist, der Arbeitnehmer mit der verringerten Arbeitszeit nicht eingeplant werden kann oder überhaupt keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht.

Der Arbeitnehmer kann Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, wenn der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht zustimmt (§ 15 Abs. 7 Satz 7 BEEG). Versäumt der Arbeitgeber die Frist gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt.

Ablehnung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Frau/Herrn ........................................
Straße / Nr. ........................................
PLZ / Ort ........................................
   
   
   
Beschäftigt als: ........................................
Abteilung: ........................................
Personal-Nr.: ........................................
Sachbearbeiter: ........................................

Sehr geehrte(r) ........................................,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen den von Ihnen am ........................................ beantragten Teilzeitarbeitsplatz[1] in unserem Unternehmen während Ihrer Elternzeit für das Kind ........................................ vom ........................................ bis ........................................ nicht zur Verfügung stellen können.

Dem Anspruch stehen dringende betriebliche Gründe entgegen:

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Mit freundlichen Grüßen

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Ort, Datum Unterschrift
[1] Arbeitnehmer, die nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 1a BEEG elternzeitberechtigt sind, haben unter den Voraussetzungen von § 15 Abs. 7 BEEG einen Rechtsanspruch auf Reduzierung ihrer bisherigen Arbeitszeit auf einen Umfang zwischen 15 und 32 Wochenstunden (bei ab dem 1.9.2021 geborenen Kindern; vorher: 15 bis 30 Wochenstunden), wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit muss für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 32 (bzw. 30 bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern) Wochenstunden verringert werden und dem Anspruch dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

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