OFD Frankfurt, 12.9.2019, S 2378 A - 14 - St 211

Übersicht über BMF-Schreiben ab 2011

Thema BMF vom Fundstelle
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020; 9.9.2019 BStBl 2019 I S. xxx

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020

Hinweis: Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 27.9.2017 (BStBl 2017 I S. 1339) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 31.8.2018 (BStBl 2018 I S. 1009) zu beachten.
9.9.2019  

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019;

Hinweis: Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 27.9.2017 (BStBl 2017 I S. 1339) zu beachten. Die Fußnote zu Tz. 13 Buchstabe e des BMF-Schreibens vom 27.9.2017 (BStBl 2017 I S. 1339) ist aufgehoben. Damit sind Sozialversicherungsbeiträge, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach DBA steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen, nicht mehr im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Dies gilt auch für die Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2018. Soweit die Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 11.12.2017 (BStBl 2017 I S. 1624) vorliegen, kann der Sonderausgabenabzug im Veranlagungsverfahren beantragt und berücksichtigt werden.
31.8.2018 BStBl 2018 I S. 1009
Muster der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2019 31.8.2018  
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018; 27.9.2017 BStBl 2017 I S. 1346

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2018

Muster der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018
  BStBl 2017 I S. 1339

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017;

Hinweis: Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 30.7.2015 (BStBl 2015 I S. 614) zu beachten.

Muster der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2017
31.8.2016 BStBl 2016 I S. 1004

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016;

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2016

Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2016
30.7.2015

BStBl 2015 I S. 614

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2015;

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015

Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2015
15.9.2014 BStBl 2014 I S. 1244

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2014;

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2014

Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2014
28.8.2013 BStBl 2013 I S. 1132

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013;

Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung.
4.9.2012

BStBl 2012 I S. 912

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012; 22.8.2011 BStBl 2011 I S. 813
Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung.    

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2011;

Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung.
23.8.2010

BStBl 2010 I S. 665

 

Normenkette

EStG § 41b

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