Inzwischen können die ELStAM auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen (z. B. ausländische Arbeitnehmer) elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden. Die beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in das Verfahren eingebunden worden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber die Identifikationsnummer (IdNr) ihrer Arbeitnehmer. Die IdNr ist direkt beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu beantragen. Die Zuteilung einer IdNr kann auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der Arbeitnehmer dazu bevollmächtigt hat. Wurde dem beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer bereits eine IdNr zugeteilt, teilt das Betriebsstättenfinanzamt diese auf Anfrage mit.[1]

Sobald dem Arbeitgeber die IdNr vorliegt, muss er den Betroffenen am ELStAM-Verfahren anmelden. Bei den nicht meldepflichtigen Arbeitnehmern werden dem Arbeitgeber allerdings nur die Steuerklassen I (Hauptarbeitsverhältnis) oder VI (Nebenarbeitsverhältnis) bereitgestellt.

 
Hinweis

Ausnahme unbeschränkte Steuerpflicht

Eine Bereitstellung von ELStAM für ausländische Arbeitnehmende ist aber derzeit noch nicht möglich, wenn Freibeträge berücksichtigt werden sollen sowie für auf Antrag unbeschränkt und erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige.

Diese Gruppen sollen programmtechnisch erst noch umgesetzt werden. U.a. für ausländische Arbeitnehmer, die als Grenzpendler im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht Arbeitslohn aus einer inländischen Tätigkeit beziehen, stehen dem Arbeitgeber deshalb keine ELStAM beim BZSt zum Abruf zur Verfügung. Für diesen Personenkreis bleibt es noch bei der Ausstellung einer (papierbasierten) Bescheinigung.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für den Arbeitnehmer zu beantragen. Der Arbeitnehmer muss ihn dazu bevollmächtigen.[2]

Die Bescheinigung ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen und während des Dienstverhältnisses, längstens bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, aufzubewahren.

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