Nach Abschluss des Verfahrens beim Rentenversicherungsträger werden die übermittelten Daten automatisch gelöscht.

Die Löschung der gelieferten Arbeitgeberdaten in den Systemen der Rentenversicherung erfolgt in Anwendung des § 28p Abs. 8 Satz 6 SGB IV. Dem Arbeitgeber wird der Abruf eines Löschprotokolls im eXTra-Standard ermöglicht.

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