Kurzbeschreibung

Betriebe bzw. Entgeltabrechner ohne entsprechende Entgeltabrechnungssoftware müssen manuell eine sog. Einzugsstellenliste führen. Eine solche Liste ist monatlich separat für jede abzurechnende Krankenkasse zu erstellen und für Betriebsprüfungen aufzubewahren.

Wichtige Hinweise

Zur Gewährleistung der notwendigen Abrechnungstransparenz sind für jeden Abrechnungszeitraum sowie für alle Beschäftigten detaillierte Aufzeichnungen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung erforderlich. Dies muss ggf. manuell in Listenform erfolgen, soweit dies nicht automatisch innerhalb eines entsprechenden Softwareprogramms für Entgeltabrechnung geschieht. Dies gilt ausdrücklich auch für solche Mitarbeiter, für die im jeweiligen Abrechnungszeitraum, z. B. wegen Krankengeldbezug, keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Je Einzugsstelle (Krankenkasse) ist eine separate Liste zu führen. In den Listen sind neben den Personalien, dem beitragspflichtigen Entgelt und dem Beitragsgruppenschlüssel die sozialversicherungspflichtigen Tage und der Gesamtsozialversicherungsbeitrag aufzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fälle, in denen der Übergangsbereich (bis 30.6.2019: Gleitzone) Anwendung findet, durch eine entsprechende Eintragung in der Spalte "ÜB" zu kennzeichnen. Außerdem kann die Höhe der Umlagen U1 und U2 zusammen mit dem jeweils umlagepflichtigen Entgelt eingetragen werden.

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