
Fahrtkosten | Verpflegungsmehraufwendungen | Übernachtungskosten |
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Bei einer Abwesenheit von
|
Bei Übernachtung gelten zeitlich unbefristet die Reisekostengrundsätze: Nachweis der tatsächlichen Kosten oder pauschal 20 EUR pro Inlandsübernachtung bzw. pauschales Auslandsübernachtungsgeld. |
[1] S. Abschn. 2.2.
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