Werden Beträge vom Arbeitgeber ersetzt, die über die steuerfreien Verpflegungspauschbeträge hinausgehen, ist eine Lohnsteuerpauschalierung möglich. Zahlt der Arbeitgeber höhere Verpflegungssätze als die steuerfreien Beträge, dürfen die übersteigenden Beträge bis zur gleichen Höhe wie die steuerfreien Beträge mit einem festen Pauschalsteuersatz von 25 % versteuert werden.

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