Die Notwendigkeit einer optimalen Gehaltsstruktur ist nicht von der Hand zu weisen. Als übergeordnete Entgeltstrukturbedingungen kommen gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen in Betracht.

  • Gesetzliche Regelungen
    Bei den gesetzlichen Regelungen ist an die Einhaltung des Mindeslohnes als auch insbesondere das EntgTranspG und das AGG zu denken.

     
    Hinweis

    Mindestlohn

    Zum 1.10.2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12 EUR. Die nächste Erhöhung des Mindestlohn wurde am 26.6.2023 beschlossen, danach wird der Mindestlohn zum 1.1.2024 auf 12,41 EUR und zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR angehoben.

  • Tarifliche Regelungen
    Tarifliche Faktoren sind im Tarifvertragsrecht (z. B. Mantel-, Rahmen-, Lohn- und Gehaltsverträge etc.) zu finden. Vorab ist immer zu prüfen, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist und hier dann tarifliche Vorgaben zwingend zu beachten sind.
  • Betriebliche Regelungen
    Innerbetriebliche Faktoren sind z. B. das Bestehen einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung oder zu Grundsätzen der Vergütung.

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