Die individuellen Faktoren wie Leistung, Können, Verantwortung etc. werden in beiden Systemen (Punktwert- und Rangstufenverfahren) berücksichtigt. Ein weiterer Gesichtspunkt sind die in vielen Unternehmen zu findenden zusätzlichen Leistungen, wie z. B.:

  • Mitarbeiterdarlehen,
  • Firmenwagen,
  • Firmenhandy, Laptop u. Ä.,
  • Altersversorgung,
  • Versicherungen,
  • Personalrabatte,
  • Reisekostenerstattung,
  • Zusatzurlaub,
  • längere Entgeltfortzahlung usw.

Auch hierbei sind einheitliche und klare Regelungen notwendig. Je nach Art der Leistung kann diese jedem oder auch nur einzelnen Mitarbeitern gewährt werden. Dies ist vorab – unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften – zu entscheiden.

 
Praxis-Beispiel

Zusätzliche Leistungen

Firmenwagen alle Bereichsleiter, weil positionsbezogen, bei Abteilungsleitern jedoch nur im Vertrieb, weil stellenbezogen.
Hierbei sind zwei Grundsätze zu beachten:
1. Von der einmal gewählten grundsätzlichen Entscheidung sollte nach Möglichkeit nicht abgewichen werden, weil Abweichungen die Struktur durchlöchern, wenn sie nicht sachlich gerechtfertigt sind.
2. Die für die zusätzlichen Leistungen anfallenden Kosten sollten den von ihnen profitierenden Mitarbeitern deutlich gemacht (d. h. mitgeteilt) werden. Dies deshalb, weil bei den zusätzlichen Leistungen in der Regel schnell ein Gewöhnungseffekt entsteht. Gesehen wird nur die tatsächliche Vergütung, nicht jedoch der Wert der zusätzlichen Leistungen. Dadurch verlieren aber die zusätzlichen Leistungen ihren motivierenden und leistungssteigernden Effekt.

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