Kausale Entgeltfindung

Bestimmt wird diese Entgeltfindungsart durch den Anforderungsgrad und dem Prinzip einer leistungsgerechten Vergütung. Individuelle Leistungsunterschiede der Mitarbeiter bleiben hier unberücksichtigt, ein monetärer Leistungsanreiz kann durch leistungsabhängige Bestandteile erfolgen.

Finale Entgeltfindung

Der Erfolg des Unternehmens wird als Ergebnis der beiden Faktoren Arbeit und Kapital betrachtet und anschließend auf beide Faktoren anteilsmäßig verteilt. Die Schwierigkeit liegt hierbei in der gerechten und genauen Zuordnung des Unternehmenserfolges auf die Beschäftigten und das Unternehmen. In der Regel arbeiten alle bekannten Erfolgsbeteiligungsmodelle mehr oder weniger auf der Grundlage dieser Entgeltfindungsart.

Soziale Entgeltfindung

Hier wird versucht, neben den ausschließlich monetären Vergütungsbestandteilen auch soziale Gesichtspunkte in die Entgeltfindung einzubeziehen. z. B. werden in der Praxis berücksichtigt: Familienstand, Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinderzahl, etc.

In der Regel wird keine der drei vorgenannten Entgeltfindungsarten in den Unternehmen ausschließlich angewandt, sondern vielfach kombiniert. Die in der Praxis vorkommenden Verfahren sind somit Mischsysteme. Die Zuordnung zu einer dieser drei grundsätzlichen Entgeltfindungsarten ergibt sich aus der Bevorzugung einer Art.

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