Zwischen

Frau/Herrn.......................

und

................... (Unternehmen)

wird folgendes Einfühlungsverhältnis vereinbart:

Um feststellen zu können, ob für beide Seiten eine Beschäftigung im Unternehmen in Betracht kommt und ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll, kommen wir wie folgt überein:

  1. Frau/Herr .......................... erhält die Möglichkeit, sich die Tätigkeit im Unternehmen vom ................... bis ................... (maximal 1 Woche) anzusehen. Mit Ablauf des Zeitraums endet das Einführungsverhältnis automatisch.

    Ausschließlicher Zweck des Einfühlungsverhältnisses ist es, herauszufinden, ob eine Beschäftigung im Unternehmen in Betracht kommt. Ein Arbeitsverhältnis oder ein Anspruch auf die Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch das Einfühlungsverhältnis nicht.

  2. Das Einfühlungsverhältnis ist freiwillig und erfolgt in der Freizeit von Frau/Herrn ............................... und unterliegt keinen arbeitgeberseitigen Weisungen; sie/er ist nicht verpflichtet, irgendwelchen Tätigkeiten nachzukommen.
  3. Während der Dauer des Einfühlungsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Vergütung.
  4. Frau/Herr …. wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihr/ihm im Rahmen des Einfühlungsverhältnisses anvertraut oder bekannt werden, vertraulich behandeln.
  5. Frau/Herrn ............................. gehört im Rahmen des Einfühlungsverhältnisses nicht dem kraft Gesetzes in der Unfallversicherung versicherten Personenkreis an. Es obliegt ihr/ihm selbst, auf eigene Kosten für anderweitigen Versicherungsschutz zu sorgen.
...............................
Ort, Datum
............................... ..................................................
Unternehmen Frau/Herr ...............................

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