1 Allgemeines

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Zweck eines Einfühlungsverhältnisses ist es im Allgemeinen, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das potenzielle spätere Arbeitsverhältnis zu klären. Insbesondere soll dem Stellenbewerber die Möglichkeit gegeben werden, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen, und dem Arbeitgeber, festzustellen, ob der Stellenbewerber in den Betrieb passt. Anders als bei einem Probearbeitsverhältnis bestehen bei einem Einfühlungsverhältnis gerade keine gegenseitigen Verpflichtungen zur Leistung und Gegenleistung. Es bestehen weder Arbeitspflicht noch Direktionsrecht. Der Stellenbewerber muss regelmäßig keine bestimmte Arbeitszeit einhalten, er ist lediglich dem Hausrecht des Arbeitgebers unterworfen.

2 Voraussetzungen und Grenzen

Um der Gefahr der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Vorschriften zu begegnen, sind bestimmte Prämissen zu beachten.

Insbesondere in zeitlicher Hinsicht sollte das Einfühlungsverhältnis nur von kurzer Dauer sein. Bereits im Hinblick auf die Zweckbestimmung ist eine Zeitspanne von wenigen Tagen bis maximal einer Woche nicht zu überschreiten. Des Weiteren dürfen dem Stellenbewerber keine arbeitsrechtlichen Weisungen erteilt werden; ihm dürfen keine Arbeitspflichten auferlegt werden.

3 Vertragliche Gestaltung

Aufgrund der fehlenden Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung erfolgt das Einfühlungsverhältnis in der Regel unentgeltlich. In der betrieblichen Praxis ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Stellenbewerber tatsächlich Leistungen erbringt. Nicht allein aus diesem Grund ist die schriftliche Vereinbarung des Einführungsverhältnisses dringend anzuraten. Gegenstand der Vereinbarung sollte die Angabe von Zweck und Inhalt des Einfühlungsverhältnisses, die zeitliche Befristung sowie die Unentgeltlichkeit sein. Zudem sollte ein Hinweis zur (fehlenden) Unfallversicherung aufgenommen werden. Eine Vertraulichkeitsklausel ist lediglich in den eher seltenen Fällen aufzunehmen, in denen im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anvertraut oder bekannt werden.

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