Kurzbeschreibung

Auch wenn Bewerber nicht verpflichtet sind, sich einer werks- oder vertrauensärztlichen Einstellungsuntersuchung zu unterziehen, kann dies u. U. empfehlenswert sein. Muster für eine Einverständniserklärung des Bewerbers zu einer psychologischen Eignungsuntersuchung/einem graphologischen Gutachten und/oder einer werks- oder vertrauensärztlichen Untersuchung.

Vorbemerkung

Eine Verpflichtung des Bewerbers zur Einwilligung in die Untersuchung besteht nicht. Andererseits riskiert der Bewerber die Nichteinstellung für den Fall der Weigerung. Die Kosten für die Untersuchung(en) hat der Arbeitgeber zu tragen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.

Einstellungsuntersuchung von Bewerbern

Im Bewerbungsverfahren kann der Arbeitgeber nur dann eine gesundheitliche Untersuchung verlangen, wenn diese in einer Rechtsvorschrift angeordnet ist (z. B. bei Piloten von Flugzeugen). Darüberhinaus ist es nur möglich, wenn die Untersuchung zur Feststellung geeignet ist, dass der Bewerber für die konkrete Tätigkeit geeignet ist.

Praxis-Beispiel

Für den Arbeitsplatz sind besondere gesundheitliche Anforderungen nötig.

Der Arbeitgeber hat begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers bezogen auf die Arbeitsplatzanforderungen.

Achtung

Die Erhebung von Gesundheitsdaten muss stets nach Art und Ausmaß verhältnismäßig sein.

Bei der Beschäftigung von Jugendlichen (bis 18 Jahre), die in das Berufsleben eintreten, muss zwingend eine Erstuntersuchung erfolgen. Dies schreibt § 32 JArbSchG vor. Demnach muss der Jugendliche innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sein. Über die Untersuchung muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorliegen, um den Jugendlichen beschäftigen zu dürfen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn es sich nur um eine geringfügige oder eine nicht länger als 2 Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten handelt, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.

Eignungsuntersuchung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses

Für eine Eignungsuntersuchung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nur verlangen, wenn dieser erforderlich ist, bspw. aufgrund von Rechtsvorschriften. Besteht keine Rechtsvorschrift, kann ein Nachweis im Einzelfall auch aus einem konkreten Anlass heraus erforderlich sein.

Hinweis

Anlasslose, routinemäßige Eignungsuntersuchungen dürfen in einem Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Einwilligung des Bewerbers in eine Eignungsuntersuchung/ärztliche Untersuchung

Hiermit erkläre ich, dass ich mit einer psychologischen Eignungsuntersuchung/einem graphologischen Gutachten und/oder einer werks- oder vertrauensärztlichen Untersuchung einverstanden bin. Den untersuchenden Arzt entbinde ich von seiner Schweigepflicht, soweit die Auskünfte erforderlich sind, die Eignung für die Tätigkeit zu beurteilen.[1]

Ort ...............
Datum ..........
.............................. ..............................
Arbeitgeber Bewerber/in
[1] Die Einwilligung in die Untersuchung entbindet den Arzt nur insoweit von der Schweigepflicht, wie die Eignung des Bewerbers infrage steht. Intelligenz- und Kreativitätstests dürfen ebenfalls nur mit Einwilligung des Bewerbers durchgeführt werden, das gleiche gilt für psychologische Eignungstests. Letztere sind insgesamt nur zulässig, soweit ein besonders bedeutsamer Arbeitsplatz zu besetzen ist, hierfür der Test von Bedeutung ist und der Bewerber vorab über die Reichweite des Tests informiert worden ist.

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