Für eine Eignungsuntersuchung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nur verlangen, wenn dieser erforderlich ist, bspw. aufgrund von Rechtsvorschriften. Besteht keine Rechtsvorschrift, kann ein Nachweis im Einzelfall auch aus einem konkreten Anlass heraus erforderlich sein.

Hinweis

Anlasslose, routinemäßige Eignungsuntersuchungen dürfen in einem Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge