Die Pflichten der Studenten sind die obligatorischen, die z. B. auch bei einer Ausbildung oder einem ähnlichen Beschäftigungsverhältnis bindend sind.

Darunter fallen die Pflichten,

  1. die im Rahmen des Studiums übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen;
  2. an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie an sonstigen Studienmaßnahmen und Prüfungen regelmäßig teilzunehmen;
  3. den Anweisungen zu folgen, die im Rahmen des Studiums von weisungsberechtigten Personen erteilt werden;
  4. die für die jeweilige betriebliche Studienstätte geltende Ordnung zu beachten;
  5. Studienmittel, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden;
  6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner auch nach dem Ausscheiden aus der Firma Stillschweigen zu bewahren;
  7. dem Unternehmen im Krankheitsfall spätestens am dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung zukommen zu lassen.

Die Studenten verpflichten sich, die Firma unter Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen

  1. bei Fernbleiben vom Betrieb innerhalb der Projektphase;
  2. bei Fernbleiben von Lehrveranstaltungen der Fachhochschule oder sonstigen Studienveranstaltungen innerhalb der Projektphase;
  3. bei Nichtbesuch von Vorlesungen.

Außerdem müssen sich die Studenten einverstanden erklären, dass das Unternehmen sich bei der Hochschule über die erbrachten Leistungen erkundigen darf.

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