In den 4 genannten Bundesländern wird das Modell der Berufsakademien als staatliche Institution betrieben. Die offizielle Bezeichnung lautet entweder Staatliche Studienakademie, oder Berufsakademie.
Die Berufsakademien in diesen Bundesländern unterstehen direkt dem jeweiligen Wissenschaftsministerium und sind neben den Universitäten und Fachhochschulen als dritter Hochschultyp etabliert.
Nur teilweise staatliche Anerkennung privater Berufsakademie-Abschlüsse
Die Berufsakademien im restlichen Bundesgebiet (in Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein) sind private Institutionen, die nicht dem Ministerium unterstehen. Einzelne Abschlüsse werden allerdings auch hier staatlich anerkannt. Trotzdem ist immer zu beachten, ob die angebotenen Studiengänge auch tatsächlich die zur Anerkennung erforderliche Akkreditierung vorweisen können.
Nähere Informationen zu den angebotenen dualen Studiengängen der Berufsakademien in den jeweiligen Bundesländern und ihren konkreten Inhalten erhalten Sie unter den folgenden Links:
- für Baden-Württemberg: www.dhbw.de/
- für Sachsen: www.studieren.sachsen.de/
- für Berlin: www.ba-berlin.de
- für Thüringen: www.dhge.de/
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