Der Kooperationsvertrag mit der Hochschule steht ganz am Anfang der Realisierung eines dualen Studiums. Dort werden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit festgelegt. Dazu gehört beispielsweise die Festlegung auf den Studiengang, der gemeinsam realisiert werden soll. Entscheidend ist hier zum einen, welchen Personalbedarf das Unternehmen hat, und zum anderen, welche Studiengänge von der Hochschule angeboten werden.

Des Weiteren werden die Pflichten beider Vertragspartner, die Laufzeit der Vereinbarung sowie die zu entrichtenden Beiträge festgelegt. Je nach Bundesland sind Studiengebühren an die Hochschule zu zahlen. In den meisten Fällen übernimmt das Unternehmen diese und erteilt den Studenten somit eine Art Stipendiat.

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