Betriebsvereinbarungen gelten nach der DSGVO als datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand und können damit eine unternehmensindividuelle Rechtsgrundlage für die Verarbeitungsvorgänge im Unternehmen sein. Die Übersicht zeigt auf, welchen Anforderungen Betriebsvereinbarungen genügen müssen, um diesen Zweck zu erfüllen und welche Regelungsgegenstände die Betriebsparteien bei der Verhandlung in Betracht ziehen sollten.

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