Tests zum Nachweis auf Drogenkonsum sind über Blut, Speichel, Urin oder Haare bzw. Nägel möglich, wobei erstere für den Nachweis eines kurz zurückliegenden Konsums geeignet sind, während Haare eine "Langzeitaussage" ermöglichen. Allerdings kommen solche Nachweise nur infrage, wenn der Betroffene zustimmt.

In besonders sensiblen Bereichen (z. B. Personenbeförderung, Sicherheitsdienste, gefährliche Anlagen) kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einem Drogentest reklamieren und entsprechende betriebliche oder vertragliche Vereinbarungen treffen. Liegen keine besonderen Sicherheitsanforderungen vor, ist es unter Arbeitsrechtsexperten umstritten, ob solche Tests zulässig sind. Die Ablehnung eines Bewerbers nach verweigertem Drogentest könnte als unrechtmäßige Unterstellung gewertet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge