Begriff

Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen. Es erstreckt sich auch auf die Ordnung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb.Das Direktionsrecht gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn der Arbeitnehmer leistet seine Arbeit in persönlicher Abhängigkeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Als Grundnorm des Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das Weisungsrecht einheitlich für alle Arbeitnehmer ausdrücklich in § 106 GewO gesetzlich geregelt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats richtet sich nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

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