Die Norm enthält Qualitätskriterien für Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen.

 
Hinweis

Sie enthält Festlegungen, also Muss-Kriterien, aber auch Leitsätze, also Empfehlungen.

Die Norm beschreibt Kriterien für:

  • die Planung,
  • die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung,
  • die Interpretation der Ergebnisse und die Urteilsbildung,
  • die Qualifikationen der Beteiligten.

Nicht expressis verbis erwähnt sind Kriterien für die Entwicklung von Verfahren. Sie können aber ganz klar abgeleitet werden.

 
Wichtig

Es gibt kein Verfahren, das per se gut oder schlecht ist. Der Wert eines Verfahrens ist immer nur in Abhängigkeit von der Zielsetzung des Einsatzes zu sehen. Ein Verfahren, welches für die Beurteilung der Eignung für Position A hervorragend taugt, trägt nichts zur Eignungsbeurteilung in anderen Bereichen bei. Diese Norm will keine Produktnorm sein.

Gleichwohl werden Kriterien beschrieben, anhand derer die grundsätzliche Qualität eines Verfahrens überprüft und bewertet werden kann.[1]

[1] Im Anhang A der Norm.

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