Die DIN 33430 beschreibt Anforderungen an Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung. Diese werden vor allem zur Bewerberauswahl bei Stellenneubesetzungen eingesetzt. Sie ist die erste Norm, die einen Ablauf im Personalbereich zum Thema hat.

Ziele:

  • Standards/Vorgaben für die Durchführung von Eignungsbeurteilungen,
  • Bewerber vor inadäquater Anwendung von Eignungsbeurteilungen zu schützen,
  • Personalern gewisse "Standards" für die Auswahl von Dienstleistern sowie die Qualitätssicherung von Personalentscheidungen an die Hand zu geben,
  • "Gütesiegel" und somit Bewertungshilfe.

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