Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig.

 
Achtung

Einkommen während des Bezugs von Elterngeld

Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs werden anteilig auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei zum Elterngeld dazuverdient werden darf.[1]

Bei einer Elternzeit ohne Elterngeld wird § 23c Abs. 1 SGB IV nicht angewendet. Leistungen des Arbeitgebers wie die Dienstwagenüberlassung sind in diesen Fällen generell beitragspflichtig.

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