Beitragspflichtige Dienstwagenüberlassung führt zum Ruhen des Krankengeldanspruchs
Die beitragspflichtige Dienstwagenüberlassung führt bei einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer zum (anteiligen) Ruhen des Krankengeldanspruchs.[1]
Keine Unterbrechungsmeldung
Ist die Dienstwagenüberlassung nach dem Ende der Entgeltfortzahlung weiterhin beitragspflichtig, hat der Arbeitgeber keine Unterbrechungsmeldung zu erstatten, da die Beschäftigung nicht durch Wegfall des Arbeitsentgeltanspruchs für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird.
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