Überblick

Darf ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen zu Privatfahrten und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist ihm ein geldwerter Vorteil zuzurechnen. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung kann pauschal ermittelt werden (1-%-Regelung) oder nach der Fahrtenbuchmethode. Diese beiden Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die gesetzliche Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer findet sich in § 8 Abs. 2 EStG, der zunächst auf die Regelung zur Privatnutzung von betrieblichen Kfz durch den Unternehmer im Bereich der Gewinnermittlung verweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Ergänzende Hinweise sind in R 8.1 Abs. 910 LStR enthalten. Außerdem legt das BMF-Schreiben v. 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001, BStBl 2022 I S. 232, wichtige Sonderregelungen zum Dienstwagen fest, etwa die Grundsätze für die mögliche tageweise Berechnung des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Anwendung der 1-%-Methode, die Anrechnung von Nutzungsentgelten und die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen mit Fahrergestellung. Zur Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen als Dienstwagen s. BMF-Schreiben v. 5.11.2021, IV C 6 - S 2177/19/10004 :008/VI C 5 - S 2334/19/10009 :003, BStBl 2021 I S. 2205, und zur steuerfreien Überlassung von Ladestrom oder Ladestationen s. BMF-Schreiben v. 29.9.2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004, BStBl 2020 I S.972.

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