Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs – z. B. für Benzin, Öl oder Reifen anfallen. In Betracht kommen Aufwendungen für z. B.:

  • Benzin
  • Öl
  • Reifen
  • Wagenwäsche
  • Parkgebühren
  • Garagenmiete[1]
  • Reparaturarbeiten
  • Straßenbenutzungsgebühren (für dienstliche Fahrten)
  • Putzmittel
  • TÜV/AU
  • Kfz-Steuer
  • Kfz-Versicherungen
  • Finanzierungskosten
  • Unfallkosten

In die Berechnung der Gesamtkosten nicht einzubeziehen ist der Ladestrom bei einem Elektro-Dienstwagen; das Aufladen an einer betrieblichen Ladestation bleibt steuerfrei.[2]

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