Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs – z. B. für Benzin, Öl oder Reifen anfallen. In Betracht kommen Aufwendungen für z. B.:
- Benzin
- Öl
- Reifen
- Wagenwäsche
- Parkgebühren
- Garagenmiete[1]
- Reparaturarbeiten
- Straßenbenutzungsgebühren (für dienstliche Fahrten)
- Putzmittel
- TÜV/AU
- Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherungen
- Finanzierungskosten
- Unfallkosten
In die Berechnung der Gesamtkosten nicht einzubeziehen ist der Ladestrom bei einem Elektro-Dienstwagen; das Aufladen an einer betrieblichen Ladestation bleibt steuerfrei.[2]
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