Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen. Erstattet der Arbeitgeber darüber hinausgehende Kosten, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor.
Zu den durch die 1-%-Methode abgegoltenen Kosten gehören nur solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs dienen. Bestandteile der Gesamtkosten sind deshalb insbesondere
- die Absetzungen für Abnutzung (AfA) oder ersatzweise
- die Leasing- und Leasingsonderzahlungen[1]
- die Betriebsstoffkosten,
- die Wartungs- und Reparaturkosten,
- die Kfz-Steuer,
- Beiträge zu Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen und
- Zinsen für Anschaffungskredite.
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