Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen. Erstattet der Arbeitgeber darüber hinausgehende Kosten, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor.

Zu den durch die 1-%-Methode abgegoltenen Kosten gehören nur solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs dienen. Bestandteile der Gesamtkosten sind deshalb insbesondere

  • die Absetzungen für Abnutzung (AfA) oder ersatzweise
  • die Leasing- und Leasingsonderzahlungen[1]
  • die Betriebsstoffkosten,
  • die Wartungs- und Reparaturkosten,
  • die Kfz-Steuer,
  • Beiträge zu Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen und
  • Zinsen für Anschaffungskredite.

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