Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird:
Privatfahrten | Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Methode 1 (1 % aus Bruttolistenpreis) |
Methode 2 (Einzelnachweis) |
Arbeitnehmer versteuert geldwerten Vorteil | Arbeitnehmer versteuert, übernimmt pauschale LSt | Arbeitgeber versteuert pauschal | ||
Kaufpreis/Anschaffungskosten: | ||||||
Anschaffungskosten hoch | x | |||||
Fahrzeug gebraucht erworben | x | |||||
Leasingfahrzeug | - Sonderzahlung 1. Jahr | x | ||||
- Folgejahre | x | |||||
Gesamtfahrleistung/laufende Kosten: | ||||||
Gesamtfahrleistung hoch/geringe Km-Kosten | x | x | ||||
Gesamtfahrleistung gering/hohe Km-Kosten | x | x | ||||
dienstliche Fahrleistung hoch | x | |||||
private Fahrleistung hoch | x | |||||
Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte: | ||||||
Arbeitnehmer hat neben den Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte noch weitere Werbungskosten (Gesamtbetrag liegt über 1.230 EUR) | x[1] | |||||
Entfernung weniger als 21 km[2], Arbeitnehmer hat keine weiteren Werbungskosten | x | x |
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