Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird:

 
  Privatfahrten Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
 

Methode 1

(1 % aus Bruttolistenpreis)

Methode 2

(Einzelnachweis)
Arbeitnehmer versteuert geldwerten Vorteil Arbeitnehmer versteuert, übernimmt pauschale LSt Arbeitgeber versteuert pauschal
Kaufpreis/Anschaffungskosten:          
Anschaffungskosten hoch   x      
Fahrzeug gebraucht erworben   x      
Leasingfahrzeug - Sonderzahlung 1. Jahr x        
  - Folgejahre   x      
Gesamtfahrleistung/laufende Kosten:          
Gesamtfahrleistung hoch/geringe Km-Kosten   x x    
Gesamtfahrleistung gering/hohe Km-Kosten x       x
dienstliche Fahrleistung hoch   x      
private Fahrleistung hoch x        
Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte:          
Arbeitnehmer hat neben den Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte noch weitere Werbungskosten (Gesamtbetrag liegt über 1.230 EUR)     x[1]    
Entfernung weniger als 21 km[2], Arbeitnehmer hat keine weiteren Werbungskosten       x x
[1] Die Versteuerung als geldwerter Vorteil ermöglicht den Werbungskostenabzug von 0,30 EUR bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,38 EUR. Mitentscheidend kann u. a. sein, ob die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden.
[2] Bei der Berechnung wurden 180 Arbeitstage unterstellt.

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