Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann:

  1. die 1-%-Regelung oder
  2. den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode).

Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und der Arbeitnehmer führt ein Fahrtenbuch, kann Folgendes für die Anwendung der Einzelnachweismethode sprechen:

  • Das Fahrzeug ist bereits abgeschrieben und ein wesentlicher Kostenbestandteil damit entfallen,
  • der Arbeitnehmer nutzt das Fahrzeug zu einem hohen Anteil beruflich oder
  • der Arbeitnehmer sucht seine erste Tätigkeitsstätte nicht sehr häufig auf, weil er z. B. im Außendienst eingesetzt ist.

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