Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädigung.

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