Zusammenfassung

 
Überblick

Seit 2004 gibt es das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in der betrieblichen Gesundheitsprävention. Verankert wurde das BEM im Schwerbehindertenrecht im SGB IX. Es entfaltet seine Wirksamkeit aber über alle Beschäftigten und in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Betrieben.

Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und deshalb sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten. Es ist den Beschäftigten ab einer kumulierten krankheitsbedingten Fehlzeit von 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten anzubieten. Idealerweise bezieht man sich hierbei nicht auf Kalenderjahre, sondern auf die jeweils letzten 12 Monate, um möglichst früh Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen zu bekommen. Ziel ist es, eine möglichst frühzeitige, angemessene und individuelle Intervention zu starten. Aus diesem Grund haben die Beschäftigten auch ein Initiativrecht, um ein BEM einzuleiten. Zu den berechtigten Beschäftigten zählen auch Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte oder Leiharbeitnehmer.

Damit ein BEM sinnvoll funktioniert und langfristig wirksam werden kann, sind einige grundlegende Faktoren relevant. Hierfür empfiehlt es sich, einen betrieblichen Prozess BEM in die betriebliche Organisationsstruktur zu implementieren. Wichtig ist das strukturierte Zusammenarbeiten aller beteiligten Akteure. Dieser Artikel soll dabei den Schwerpunkt auf die Rolle der Betriebsärzte im Fokus haben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

1 Einleitung

Die Definition des BEM in § 167 (früher § 84) des SGB IX liegt schon seit 2004 vor. Eine Vielzahl von Veröffentlichungen[1] hat sich diesem Thema gewidmet und eine große Zahl von Gerichtsurteilen zum BEM wurden gesprochen.[2]

In vielen, vor allem großen Unternehmen ist das BEM inzwischen fester Teil des Personalmanagements und wird praktisch gelebt; es gibt aber genauso viele Firmen, die dieses Instrument noch nicht nutzen. In diesem Artikel werden sinnvolle Strukturen, aber auch mögliche Fehler in der Herangehensweise aufgezeigt. Hierzu wird auf langjährige praktische Erfahrungen im Rahmen der überbetrieblichen betriebsärztlichen Einsätze zurückgegriffen.

Der Gesetzgeber wendet sich mit dem BEM an die Unternehmer, wie bei sehr vielen Regeln des Arbeitsschutzes auch. Meist wird das Eingliederungsmanagement von der Personalführung mit den Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Betriebsräten durchgeführt. Betriebsärzte werden häufig hinzugezogen, Sicherheitsfachkräfte sind in der Regel nicht beteiligt. Aber auch die Teilnahme von Sicherheitsfachkräften kann sinnvoll sein, denn sie haben Kenntnisse des Arbeitsplatzes, die für Wiedereingliederungsfälle wichtig sein könnten.

Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig, bei einer Ablehnung dürfen ihm keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen. Es besteht ein Beteiligungsrecht des Betriebs-/Personalrates sowie der Schwerbehindertenvertretung, sofern diese vorhanden sind. Eine Teilnahme am BEM ist aber von der Zustimmung der Betroffenen abhängig, was auch für eine Teilnahme des Betriebs-/Werksarztes gilt. Falls es erforderlich erscheint, können auch Rehabilitationsträger – DRV, DGUV, Integrationsamt – beteiligt werden. In größeren Unternehmen kann es auch sinnvoll sein, Führungskräfte und/oder BEM-Fachkräfte einzubinden.

Ziel des BEM ist, das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen. Ziel ist nicht, mit dem BEM die Kündigung einzuleiten, wie es durchaus gelegentlich fehlinterpretiert wird.

2 Überblick über die Rahmenfaktoren eines BEM

Für ein erfolgreiches BEM ist eine vertrauensvolle Atmosphäre sehr wichtig. Aus diesem Grund gibt es auch nicht die eine perfekte Herangehensweise. Stattdessen sollte eher darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen zum Unternehmen und der vorherrschenden Kultur passen. In größeren Betrieben gibt es deshalb meist eine Betriebsvereinbarung, was in den KMU eher selten anzutreffen ist.

2.1 BEM – standardisierte Vorgehensweise

Das Eingliederungsmanagement ist immer noch nicht als Selbstverständlichkeit bei vielen Arbeitgebern angekommen und angenommen. Deshalb reagieren manche der Beschäftigten auch überrascht, wenn sie angeschrieben werden und ihnen ein Gespräch angeboten wird. Es empfiehlt sich deshalb, ein zum "Unternehmenston" passendes Einladungsschreiben zu verfassen, welches über die Voraussetzungen, die Ziele und die Abläufe informiert. Vor Einführung des BEM in die betrieblichen Abläufe kann es auch hilfreich sein, wenn auf einer Betriebsversammlung eine betriebsärztliche Vorstellung des Verfahrens erfolgt.

2.2 BEM – ein funktionierendes Instrument

Damit aus einem BEM ein gut funktionierendes Instrument zur Gesunderhaltung der Belegschaft wird, sollte ein betrieblicher Prozess aufgestellt werden.

Dieser beginnt mit einer Information über das Verfahren. Hierzu gehören die gesetzlichen Grundlagen, die Erfass...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge