Privat versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige können ihr Krankentagegeld nur privat absichern. Versicherbar ist das volle Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Das Krankengeld der gesetzlichen Kassen hingegen ist für Pflicht- und freiwillig Versicherte doppelt beschränkt: Auf 70 % des Bruttogehalts und auf die Beitragsbemessungsgrenze. Die Differenz zum tatsächlichen Nettoeinkommen kann ein gesetzlich Versicherter über eine private Tagegeldpolice ausgleichen.

Der Auszahlungsbeginn des privaten Krankentagegelds kann frei gewählt werden, etwa nach der ersten, der dritten oder der sechsten Krankheitswoche. Privatversicherte Arbeitnehmer benötigen eine Police erst nach Ende der Lohnfortzahlung, Selbstständige möglicherweise eher, da sie keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Je später der Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns liegt, desto preiswerter ist der Vertrag.

 
Praxis-Tipp

Private Versicherung des Krankengelds durch Selbstständige

Selbstständige, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können ihr Krankentagegeld alternativ privat versichern. Beim Verzicht auf das gesetzliche Krankengeld zahlen sie bei der gesetzlichen Kasse den ermäßigten Beitragssatz von bundeseinheitlich 14,0 % der beitragspflichtigen Einnahmen zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Keine zeitliche Begrenzung der Krankengeldzahlung

Das Krankengeld der GKV darf maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit ausgezahlt werden. Für das private Krankentagegeld gibt es keine Fristen: Gezahlt wird entweder bis zur Gesundung oder bis zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit.

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