Um den Beitrag zu reduzieren, können PKV-Versicherte Veränderungen an ihrem Vertrag vornehmen lassen. So besteht das Recht, in einen anderen Tarif seines PKV-Unternehmens zu wechseln.[1] Die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen bleiben bei diesem Schritt erhalten.

 
Achtung

Wann ist eine Gesundheitsprüfung zulässig?

Eine Gesundheitsprüfung ist nur dann zulässig, wenn der neue Tarif höhere Leistungen als der bisherige enthält. Diese Gesundheitsprüfung gilt allerdings nur für die neuen Vertragselemente. Verzichtet der Versicherungsnehmer darauf, entfällt auch die Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Beitragsentlastungen sind auch durch eine Reduzierung des Leistungsumfangs möglich. Das können z. B. die Wahlleistungen im Krankenhaus oder die Erstattung von Kurkosten sein.

Beitragssenkend wirkt zudem die Erhöhung des Selbstbehalts.

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