Bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollte eine Bewertung hinsichtlich des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen durchgeführt und dokumentiert werden. In Anbetracht der Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten lässt sich die Risikoanalyse hier in der Praxis gut integrieren.

Für die Risikobewertung kann in einem ersten Schritt der drohende Schaden für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen (hier z. B. Arbeitnehmer und Bewerber) klassifiziert werden. Anschließend kann eine Prognose hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung erstellt werden. Abschließend sollte dann basierend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Schritte analysiert werden, ob die Verarbeitung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.

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