Um der in Art. 5 Abs. 2 DSGVO genannten Rechenschaftspflicht nachkommen zu können, bedarf es eines umfangreichen Datenschutzkonzeptes bzw. einer unternehmensweiten Datenschutz-Policy. Darin sollte grundsätzlich geregelt werden, wie die Datenschutzorganisation im Unternehmen aufgebaut ist, welche Personen für welche Bereiche verantwortlich sind, welche Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten getroffen werden, wie mit Betroffenenrechten umgegangen wird, wie das Löschen von personenbezogenen Daten gewährleistet wird und wie mit Datenpannen im Unternehmen umgegangen wird.

 
Praxis-Tipp

Mitarbeiter schulen

Die reine Erstellung eines Konzepts oder einer Policy ist nicht ausreichend. Mindestens genauso wichtig ist es, alle Mitarbeiter dahingehend zu schulen, dass die Inhalte des Konzeptes auch von allen Beschäftigten im Unternehmen eingehalten werden.

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